Veröffentlichung von Fotos und Videos

Bei Veranstaltungen werden ggf. Fotos oder Videos für eine Veröffentlichung auf der Webseite, in den Publikationen oder für Werbeflyer und -videos aufgenommen. Im Einklang mit dem KUG werden Fotos und Videos veröffentlicht, die die Zeitgeschichte darstellen oder deren Gegenstand die Veranstaltung an sich und nicht Einzelpersonen ist; daher werden die Einwilligungen der zufällig abgebildeten Teilnehmer (Beiwerk) nicht eingeholt. Wenn Einzelpersonen direkt (z.B. freiwilliger Einwilligung) oder indirekt (d.h. konkludent z.B. lächelnder Blick in die Kamera eines der Veranstaltungsfotografen, offensichtliche Pose für eine Aufnahme durch einen Veranstaltungsfotografen) sich mit der Aufnahme einverstanden zeigt, werden diese ggf. veröffentlicht. Ansonsten werden freiwillige und informierte Einwilligungen vor der Aufnahme des Bildes bzw. des Videos eingeholt. Für die Aufnahme von Kindern wird die Einwilligung der Erziehungsberechtigten eingeholt, für die Aufnahme von Jugendlichen ab 14 Jahren ihre eigene Einwilligung und die ihrer Erziehungsberechtigten. Diese Einwilligungen können im Fall von digitaler Veröffentlichung widerrufen werden, im Fall von gedruckten Medien ist dies nach Auftragserteilung nicht garantiert möglich.

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